Wie viel kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin?
Die Beratung beim Anwalt für Arbeitsrecht kostet in der Regel genauso viel, wie ein "normaler" Rechtsanwalt. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und nach dem Streitwert im jeweiligen Fall. In Kündigungsschutzsachen vor Gericht bestimmt sich der Streitwert nach dem 3-fachen Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers. Die genauen Gebühren findet man im Internet unter dem Stichwort "RVG-Rechner". In der Regel wird der Anwalt die Kosten - zumindest ungefährt - vor Beauftragung benennen können.
Wer zahlt den Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht?
Vor dem Arbeitsgericht der ersten Instanz und auch außergerichtlich muss jede Partei den eigenen Anwalt selbst bezahlen. Dies ist eine Besonderheit im Arbeitsrecht. Eine Kostenerstattung - wie im Zivilprozess, bei der die unterlegende Partei die Anwaltskosten beider Seiten trägt - gibt es vor den Arbeitsgerichten erst ab der 2. Instanz. Geregelt ist dies in § 12 a des Arbeitsgerichtsgesetz.
Welches Arbeitsgericht für Berlin zuständig?
Oft wird danach gefragt, ob es in Berlin mehrere Gerichte für Arbeitssachen gibt und welches, für welchen Stadtbezirk zuständig ist. In Berlin gibt es nur ein Arbeitsgericht.
Egal ob Prenzlauer Berg / Pankow oder Berlin Marzahn-Hellersdorf immer ist das Arbeitsgericht Berlin örtlich zuständig, sofern der Arbeitgeber seinen Sitz in Berlin hat oder der Arbeitnehmer überwiegend im Berlin seine Arbeitsleistung erbracht hat.
Muss man vor dem Arbeitsgericht Berlin einen Anwalt haben?
Nein, vor dem Arbeitsgericht Berlin - so auch vor allen anderen Arbeitsgerichten - besteht kein Anwaltszwang. Der Arbeitnehmer oder auch Arbeitgeber kann sich also selbst vertreten. Ob dies sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Im Kündigungsschutzverfahren ist oft die Vertretung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt die bessere Variante. Wer den Anwalt beauftragt, muss diesen aber auch bezahlen, egal, ob er das Verfahren vor dem Gericht gewinnt oder verliert.
Welche Fragen sollte ich im Beratungstermin einen Arbeitsrechts-Anwalt stellen?
Stellen Sie einem Anwalt für Arbeitsrecht Fragen zu seiner Erfahrung, den möglichen Ergebnissen Ihres Falls, den Kosten und der Kommunikationsweise mit der Kanzlei. Klären Sie auch, welche Dokumente Sie für die Beratung benötigen und wie ein mögliches Klageverfahren abläuft.
Hat die Kanzlei einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht?
Ja, der Schwerpunkt liegt auf der arbeitsrechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag und deren Folgen, insbesondere der Abfindungszahlung.
Ist das Arbeitsgericht kostenlos?
Nein, das Verfahren vor den Arbeitsgericht ist manchmal, aber nicht immer kostenlos. Die Anwaltskosten muss jede Partei (Arbeitnehmer/ Arbeitgeber) selbst tragen. Die Gerichtskosten muss die unterlegende Partei am Schluss des Arbeitsgerichtsverfahrens tragen. Die Gerichtskosten entfallen jedoch bei einer Klagerücknahme oder bei einem Vergleich.
Gibt es nicht auch Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgerichtsverfahren?
Ja, für Arbeitnehmer mir geringen Einkommen und Vermögen gibt es die Möglichkeit vor dem Arbeitsgericht sog. Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dann entfallen zunächst die Gerichtskosten, die aber ohnehin nicht hoch sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auch zu beantragen, dass ein Rechtsanwalt (kostenlos) beigeordnet wird. Dies geschieht aber nicht in einfachen Fällen (also z.B. beim einer abgerechneten, aber nicht gezahlten Lohnforderung - so beim Arbeitsgericht Berlin). Prozesskostenhilfe ist aber kein Geschenk des Staates, sondern eine Art Darlehen. Hat der Arbeitnehmer innerhalb der nächsten 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens ein erheblich höheren Einkommen, muss er die PKH zurückzahlen.
Bekommt man immer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Abfindung?
Nein, der Arbeitgeber muss in der Regel keine Abfindung zahlen. Die Abfindung ist reine Verhandlungssache. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur selten.
Mit der Kündigungsschutzklage übt der Arbeitnehmer aber Druck auf den Arbeitgeber aus, da dieser erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden kann, wenn er das Arbeitsgerichtsverfahren verliert. Von daher werden oft im Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren Abfinden angeboten und das Verfahren durch Vergleich vor dem Arbeitsgericht beendt.
Kann ich mich kostenlos bei der Rechtsantragstelle beraten lassen?
Nein, eine kostenlose Rechtsberatung findet dort nicht statt. Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin hilft nur bei der Klageerhebung, darf aber keine Rechtsberatung durchführen.
Was ist der Unterschied zwischen einen Gütetermin und einen Kammertermin?
Der erste Termin beim Arbeitsgericht ist der sogenannte Gütetermin oder auch Güteverhandlung genannt. Dieser wird recht schnell anberaumt, vor allen in Kündigungsschutzsachen.
In diesem Termin geht es darum, ob man sich einigen kann und darüber hinaus fragt der Richter, der als Einzelrichter hier zunächst tätig ist, nach dem Sachverhalt.
Gerade im Bestandsschutzstreitigkeiten gibt es sehr oft Vergleiche in der Güteverhandlung. Diese werden dort zu Protokoll genommen.
Scheitert die Güteverhandlung, dann kommt es zum Kammertermin. Der Kammertermin wird mehrere Monate später vom Gericht anberaumt.
Dieser Termin heißt so, da hier die Kammer entscheidet, die aus drei Richtern besteht, einen Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.